Spendenbescheinigung

Du bist Pat*in oder Spender*in und zahlst Einkommenssteuer? Dann kannst du deine Spende an das Land der Tiere (Stiftung Tiernothilfe) steuerlich geltend machen. Zuwendungen werden von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, wenn du die Zahlungen in deiner Einkommenssteuererklärung durch Belege nachweist.

Haben wir deine E-Mail-Adresse, so senden wir dir dazu automatisch im Januar des Folgejahres eine Spendenbescheinigung zu, die du deiner Einkommenssteuererklärung beilegen kannst.

Belege für Zuwendungen bis 300 EUR können zudem in der Einkommenssteuererklärung durch ein vereinfachtes Nachweisverfahren eingereicht werden. Dazu benötigst du keine Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster. Es genügt die Einreichung der Kontoauszüge* oder Bareinzahlungsbelege* mit den Überweisungen an das Land der Tiere (Stiftung Tiernothilfe), wenn zusätzlich Angaben zur begünstigen Stiftung und zur Spendenart gemacht werden. Die Kontoauszüge oder Bareinzahlungsbelege allein reichen – entgegen weit verbreiteten Missverständnissen – jedoch nicht aus! Der Beleg der Stiftung mit den formalen Angaben muss zwingend den Buchungsbestätigungen in der Steuererklärung beigefügt werden. Diese formalen Angaben zur begünstigen Stiftung haben wir dir an dieser Stelle in einem PDF-Dokument zusammengestellt. Bei Fragen kontaktiere uns gerne!

* Nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main vom 08.02.2006 kann als Buchungsbestätigung auch eine elektronische Buchungsbestätigung wie z.B. der PC-Ausdruck beim Online-Banking verwendet werden.